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Immer mehr Vercharterer verlangen neben dem Führerschein und dem Funkschein auch den Fachkundenachweis über Seenotsignalmittel Wenn Seenotsignalmittel der Klasse T2 (z.B. Seenotsignalraketen) an Bord sind, muss jemand den Fachkundenachweis besitzen. Andernfalls ist dies ein Verstoß gegen das Sprengstoffrecht; und da sind empfindliche Strafen möglich. Bedenken Sie das bei Ihrer nächsten Planung.
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Sportbootführerscheine Binnen und See sind ab dem 01.05.2012 auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellt Die Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen und für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See sind besser aufeinander abgestimmt worden. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems können gleichartige Prüfungsgegenstände jeweils anerkannt werden. Wer zum Beispiel einen Sportbootführerschein-See durch Prüfung erworben hat, ist bei einer Prüfung für den Sportbootführerschein-Binnen von der Beantwortung der Basisfragen befreit, oder wer den SBF-Binnen unter Motor besitzt, muss bei der Prüfung zum SBF-See, die Knoten nicht noch einmal vorführen. Insgesamt wird ab 1. Mai mehr Wert auf die Praxis gelegt. Die neuen Fragenkataloge
für den SBF-See und den SBF-Binnen sind im Verkehrblatt Oktober 2011
und März 2012 veröffentlicht.
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Liebe Wassersportler, hier ein wichtiger Hinweis, um sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Viele glauben, dass durch den Beschluss des Deutschen Bundestages die Führerscheinpflicht erst ab einer Motorleistung über 11,4kw (15 PS) beginnen würde. Dies ist nicht der Fall. Bis zu einer Umsetzung der Regelung durch das BMVBS und deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem Datum des Inkrafttretens, gilt weiterhin die 3,68kw (5 PS)-Regelung. Die Benutzung von Motoren über 3,68kw ohne SBF- Binnen bzw. SBF-See wird also immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen, Optimisten gehen von einem Inkraftreten noch vor den Sommerferien aus. Pessimisten sehen eher den 1.11. 2012 als realistischen Termin für das Inkrafttreten. Im
letzten Entwurf ist eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für das
Fahren ohne Fahrerlaubnis auf 25km/h vorgesehen., d.h. konkret: Auch wenn das
Boot mit einem 15PS-Motor schneller laufen würde, darf der Bootsführer ohne
Führerschein diese Geschwindigkeit nicht überschreiten.
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Anmeldung zu Prüfungen beim PA-Nürnberg Liebe Bewerberinnen und Bewerber, bitte halten Sie bei der Anmeldung zu einer Prüfung unbedingt die Anmeldefrist von 14 Tagen ein. Nur so können wir sinnvoll planen. Anmeldungen, die uns nicht mind. 2 Wochen vor einem Prüfungstermin vollständig vorliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Denken Sie auch daran, dass Überweisungen bis zu 4 Werktage dauern können. Wir bitten alle Bewerberinnen und Bewerber, die Anmeldeformulare (Tüten) leserlich in Blockschrift auszufüllen und eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beizulegen. Versehen Sie auch Ihr Passbild auf der Rückseite mit Ihrem Namen. Es sind keine biometrischen Passbilder notwendig, jedoch hat der Hintergrund einfarbig zu sein; Ausdrucke auf Papier oder Ausschnitte aus "Urlaubsfotos" können wir nicht akzeptieren. Achten Sie darauf, dass Ihre aktuelle Adresse auf der Prüfungstasche vermerkt ist. Für Rücksprachen geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer an. Beim SBF-Binnen muss bei der
Anmeldung das ärztliche Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr) im Original oder als
beglaubigte Kopie
vorliegen. Nur der SBF-See ersetzt das ärztliche Zeugnis, wenn er nicht älter
als 1 Jahr ist. Nur so ist es möglich, dass Sie möglichst umgehend einen korrekt ausgestellten Schein erhalten. Sie erleichtern so unsere Arbeit und helfen uns, Fehler zu vermeiden und Rücksprachen überflüssig zu machen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Die schriftliche Prüfung für das LRC, das SRC und das UBI wird seit 01.10.2011 im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Die Fragenkataloge sind unter http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html veröffentlicht. Praktische Prüfung für das SRC bzw. LRC Da das Verfahren nach WRC 2007 im Yachtfunkdienst veröffentlicht wurde, kann jede Bewerberin, jeder Bewerber wählen, nach welchem Verfahren sie/er geprüft werden möchte. Entweder das alte (gültige) oder das neue Verfahren (u.a. erkennbar am 3maligen Mayday). Eine Mischform aus beiden Systemen ist unzulässig und führt zwangsläufig zum Scheitern in der Prüfung.
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Probleme bei der Einreise von Yachten unter kroatischer Flagge nach Slowenien, wenn sie kommerziell genutzt werden Uns wurde berichtet, dass es die slowenischen Zollbehörden bei der Einreise von Yachten unter kroatischer Flagge neuerdings sehr genau nehmen, ob die Yacht kommerziell genutzt wird. So wurde eine Crew, deren Chartervertrag auf eine kommerzielle Segelschule lautete und die angab, zu einer SKS-Prüfung einreisen zu wollen, vor die Alternative gestellt, das "Arbeitsgerät" zu verzollen oder zurück nach Kroatien zu reisen. Bei privat genutzten Yachten (d.h. wenn der Chartervertrag auf den Skipper lautet), die nach dem Einklarieren in Piran angaben, Portoroz anlaufen zu wollen, gab es dagegen keine Probleme. Völlig problemlos ist die Einreise von
Schiffen unter einer Flagge eines EU-Staates. |
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SKS-Prüfungen in Kroatien Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage in Kroatien ist es auch 2012 nicht möglich, dort eine Prüfung zum Erwerb des SKS-Scheines abzulegen. Sollten sich Änderungen ergeben,
werden wir dies sofort veröffentlichen. |
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Sportküstenschifferschein - Theoretische Prüfung Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass bei den Prüfungen zum SKS-Schein, SSS-Schein oder SHS-Schein nur das Begleitheft ohne irgendwelche handschriftlichen Einträge als Hilfsmittel erlaubt ist. Eigene Formelsammlungen oder Vordrucke dürfen nicht benutzt werden! Den Kartenaufgaben zum Sportküstenschifferschein
liegen seit 01.07.2006 die Übungs-Seekarten 30 und 1875 mit Stand 2005, sowie das
Begleitheft (Ausgabe 2006) zugrunde.
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Seemeilennachweis für den Erwerb des Sportküstenschifferscheines (SKS-Schein)
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheines sind vom Kandidaten/von der Kandidatin 300 Seemeilen glaubhaft nachzuweisen.
Dies kann z.B. durch
- einen Logbuchauszug, - die Bestätigung einer Schule, eines Vereins, - die
Bestätigung des Schiffsführers/der Schiffsführerin mit Angabe - eine
Eigenbestätigung mit Angaben, die eine Rekonstruktion der Reise
erfolgen.
Dieser Meilennachweis hat vor Beginn der praktischen Prüfung vorzuliegen.
Wahrheitswidrige Angaben können zum Entzug des Befähigungsnachweises führen!
Auf unsere Homepage finden Sie unter Formulare ein mögliches Muster für einen Meilennachweis.
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Erleichterungen für die Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
Im Bundesgesetzblatt vom 6. Mai 2010 Teil I Nr. 21 ausgegeben 14.5.2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Erleichterung für die Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten veröffentlicht. Danach ist ein gewerbsmäßig genutztes Sportboot in küstennahen Seegewässern von einen Skipper mit mind. Sportseeschifferschein und entsprechendem Funkzeugnis zu führen. Sofern es innerhalb von 24 Stunden länger als 10 Stunden fährt, ist es nicht mehr mit 2 Inhabern von Sportseeschifferzeugnissen und entsprechendem Funkzeugnissen zu besetzen, sondern es genügt, wenn der Skipper das Sportseeschifferzeugnis und ein entsprechendes Funkzeugnis besitzt und der Co-Skipper im Besitz des Sportküstenschifferscheines und entsprechendem Funkzeugnis ist.
Fährt das Sportboot ausschließlich in Küstengewässern, genügt für den Skipper der Sportküstenschifferschein mit entsprechendem Funkzeugnis. Sofern es innerhalb von 24 Stunden länger als 10 Stunden fährt, genügt als Co-Skipper auch eine Person, die im Besitz des SBF-See und entsprechendem Funkzeugnis ist, sofern sie den Nachweis nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung führt, dass sie mind. 300 Seemeilen auf Sportbooten mit der jeweiligen Antriebsart im Küstenbereich zurückgelegt hat.
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Neues Waffenrecht betrifft auch Sportbootfahrer
Das neue vom Bundestag verabschiedete Waffenrecht bedeutet für den Inhaber einer Signalpistole Kal. 4. konkret: Aufbewahrung zuhause in einem Behältnis mind. Widerstandsgrad B. Dabei dürfen bei einem Tresor B Waffe und Munition nicht im gleichen Behältnis gelagert werden, d.h. es muss ein abschließbares Innenfach für die Munition vorhanden sein. Bei Behältnissen ab Widerstandsgrad 0 dürfen Waffe und Munition gemeinsam gelagert werden. Dies kann von den Behörden unangemeldet kontrolliert werden. Auf einem nicht bewohnten Sportboot darf keine Waffe gelagert werden.
Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Seenotsignalpistole an Bord einer seegehenden Yacht genügt auch ein nicht zertifiziertes Behältnis, wenn es nachstehende Sicherheitsstandards erfüllt: - Behältnis aus Stahlblech - Türblattstärke mind. 4mm - Behältnis im Schiff fest verankert - Behältnis muss
entweder durch Riegelschloss oder Zahlenschloss (mechanisch oder elektronisch) - Die Munition ist in
einem verschließbaren Innentresor oder einem separaten, absperrbaren
Stahlbehältnis
Der Transport von der Wohnung zum Sportboot muss getrennt von der Munition im nicht zugriffsbereiten Zustand (also in einem abgesperrten Behältnis oder die Waffe ist mit einer Sicherung, z.B. einem Abzugsschloss versehen) erfolgen.
Hinweis: Denken Sie daran, dass in einigen Ländern die Einfuhr einer Signalpistole verboten ist, dazu gehören u.a. Spanien und Schweden.
Nach Auskunft der Botschaft der Republik Kroatien ist die Einfuhr einer Signalpistole, sofern sie als Seenotsignalmittel verwendet werden soll, gestattet.
Für die meisten Länder ist, auch bei der Durchreise, ein "Internationaler Feuerwaffenpass" erforderlich!
Empfehlung: Da sich entsprechende Vorschriften häufig ändern, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft bzw. bei einem Konsulat des entsprechenden Landes.
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Deutsche Führerscheine werden in Kroatien anerkannt, eine Umschreibung ist nicht notwendig!
Die kroatische Regierung hat am 18.03.09 eine Liste der anerkannten Befähigungsnachweise veröffentlicht. Danach sind SBF-See, SKS-Schein, SSS-Schein und SHS-Schein zum Führen von Charteryachten anerkannt (gestaffelt nach Schiffsgröße und Fahrtgebiet). Sollte die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet sein, muss der Schiffsführer im Besitz eines Funkzeugnisses sein. Auch hier werden die nationalen Zeugnisse (SRC oder LRC) anerkannt.
Im grenzüberschreitenden Verkehr muss eine Yacht unter kroatischer Flagge neben dem Schiffsführer mit einer 2. Person besetzt sein, die mindestens den SBF-See besitzt. Gleiches gilt unabhängig vom Fahrtgebiet, wenn die Yacht über 20t wiegt.
Für Yachten unter ausländischer Flagge gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, in dem das Schiff registriert ist.
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Mitteilung des Verkehrsministeriums über englische Funkzeugnisse Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. .. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern. Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Der Fragenkatalog hierfür ist unter www.elwis.de veröffentlicht.
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Einschweißen von Führerscheinformularen Verlust von Führerscheinen und Funkzeugnissen
Die Wasserschutzpolizei vertritt die Auffassung, dass es sich bei eingeschweißten Führerscheinen bzw. Funkzeugnissen nicht mehr um originale Befähigungsnachweise handelt, weil so eine Kontrolle der Echtheit nicht mehr zweifelsfrei gewährleistet ist.
Sinnvoll und zulässig ist die Aufbewahrung in wieder verschließbaren Plastikhüllen.
Sollten Ihnen Befähigungsnachweise gestohlen worden sein, zeigen Sie dies bei der zuständigen Polizei an und legen Sie unbedingt eine Kopie dieser Anzeige dem Antrag auf Ersatzausfertigung bei. Zuständig für Ersatzausfertigungen ist der DSV in Hamburg: www.dsv.org
Hinweis des PA:
Machen Sie sich unbedingt Kopien von Führerscheinen und Funkzeugnissen, weil es die Ersatzausfertigung auf jeden Fall erleichtert. (Kopien sollten aber auf jeden Fall sofort als Kopie erkennbar sein; dies ist bei Farbkopien mit deckungsgleicher Vorder- und Rückseite nicht immer der Fall; kennzeichnen Sie deshalb diese Kopien mit der Aufschrift "Kopie".)
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Prüfungen zum Erwerb von SRC/LRC Umsetzung der Beschlüsse der
Auf der Weltfunkkonferenz 2007 wurde u.a. ein neues Verfahren für den Notverkehr beschlossen. Wie uns das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mitteilt, wird es erfahrungsgemäß ca. ein Jahr dauern, bis die Internationale Fernmeldeunion (ITU) die neue Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) herausgibt. Die VO Funk ist ein völkerrechtliches Vertragswerk, das keine unmittelbare Wirkung für die Bürger entfaltet. Dazu ist es erforderlich, dass die Inhalte der VO Funk in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit dieser Umsetzung wird das BMVBS beginnen, wenn die neue VO Funk vorliegt. Es wird also schätzungsweise noch einige Zeit dauern, bis die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 umgesetzt sind und damit verbindlich werden. Hinweis:
Bei praktischen Prüfungen zum SRC und LRC ist es dem Bewerber/der Bewerberin freigestellt,
welches Sprechfunkverfahren er/sie wählt. Er/Sie hat dies vor Beginn der Prüfung den
Prüfern mitzuteilen. |